Die PFA erläuterte, wie der Status des UBD die Rentenhöhe im Jahr 2025 beeinflusst.


Die Hauptverwaltung des Rentenfonds der Ukraine in der Region Saporischschja hat erläutert, wie sich der Status eines Kriegsdienstverpflichteten auf die Rentenversorgung auswirkt.
Laut den Informationen der zuständigen Behörde sehen die Renten für solche Personen verschiedene zusätzliche Zahlungen und Zuschläge vor, unabhängig von der Art der Rente.
Kriegsdienstverpflichtete erhalten eine Erhöhung in Höhe von 25 % des Existenzminimums für Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Im Jahr 2025 beträgt dieser Betrag 2361 Hrywnja, daher beträgt die zusätzliche Zahlung zur Rente 590,25 Hrywnja.
Darüber hinaus haben sie auch Anspruch auf eine spezielle finanzielle Hilfe für den Lebensunterhalt in fester Höhe von 40 Hrywnja. Dies ist im Gesetz der Ukraine Nr. 1603 vom 16. März 2004 "Über die Verbesserung der materiellen Situation von Kriegsdienstverpflichteten und von Personen mit Behinderung infolge des Krieges" vorgesehen.
Der Rentenfonds weist darauf hin, dass der Betrag der Rentenzahlungen zusammen mit allen Zuschlägen für Kriegsdienstverpflichtete nicht weniger als 5528 Hrywnja betragen kann. Wenn die Rente niedriger ist als dieser Betrag, gewährt der Staat monatliche gezielte Unterstützung, um dieses Minimum zu erreichen.
Es ist auch wichtig, Änderungen für Empfänger von Subventionen zu beachten.
Analyse
Die Hauptverwaltung des Rentenfonds der Ukraine in der Region Saporischschja hat erklärt, wie sich der Status eines Kriegsdienstverpflichteten auf die Rentenversorgung auswirkt. Die Behörde hat bestätigt, dass Kriegsdienstverpflichtete Anspruch auf zusätzliche Zahlungen und Zuschläge haben, die zu den Rentenzahlungen unabhängig von der Art der Rente hinzugefügt werden. Zum Beispiel erhalten Kriegsdienstverpflichtete eine Erhöhung von 25 % des Existenzminimums, das 2361 Hrywnja beträgt. Außerdem erhalten sie eine spezielle finanzielle Hilfe für den Lebensunterhalt in Höhe von 40 Hrywnja. All diese zusätzlichen Zahlungen und Zuschläge tragen zur Verbesserung der materiellen Lage der Kriegsdienstverpflichteten bei.
Der Staat gewährleistet, dass die Rentenzahlungen für Kriegsdienstverpflichtete zusammen mit allen Zuschlägen nicht geringer als 5528 Hrywnja sein dürfen. Im Falle, dass die Rente niedriger als dieser Betrag ist, gewährt der Staat monatliche gezielte Hilfe, die die Rentenzahlungen auf das genannte Minimum aufstockt. Somit können Kriegsdienstverpflichtete mit stabilen Rentenzahlungen rechnen, die ihren Bedürfnissen entsprechen und ihr Leben verbessern.
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